Der Zwischenkredit dient der Vorfinanzierung des Zuschusses aus der Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe und soll so die Liquidität der betroffenen Unternehmen bis zur Auszahlung der Zuschussmittel sicherstellen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt aus den Mitteln der Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe.
Unternehmen und Soloselbständige (mit Gewerbeanmeldung) der gewerblichen Wirtschaft, u. a. der Dienstleistungswirtschaft, des Handwerks – insbesondere auch des Friseurhandwerks – und des Einzelhandels, mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Soloselbständige ohne Gewerbeanmeldung
- Soloselbständige, die im Bundesprogramm weder für die Überbrückungshilfe noch für die Neustarthilfe antragsberechtigt sind
- Unternehmen der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Unternehmen des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesens
- Gemeinnützige Unternehmen
Darlehensmindestbetrag: 1000 Euro
Unternehmen | Soloselbstständige, die den Zwischenkredit für einen Neustarthilfe-Zuschuss beantragen |
Darlehenshöchstbetrag: 50.000 Euro aktuell 0% Zins p.a. | Darlehenshöchstbetrag: 5.000 Euro aktuell 0% Zins p.a. |
Die Darlehen werden als Kleinbeihilfe gemäß der "Vierte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" zugesagt.