Corona-Hilfe ÖPNV Thüringen 2021

Hinweis

Die Anträge für das Jahr 2021 sind von den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern spätestens bis zum 31. Oktober 2021 vorzulegen.
Maßgebend zur Fristwahrung ist der schriftliche Eingang des Antrages bei der Thüringer Aufbaubank.

Der Antrag ist vollständig auszufüllen. Bitte drucken Sie den gesamten Antrag aus und senden ihn unterschrieben zusammen mit den Anlagen auf dem Postweg an die Thüringer Aufbaubank (TAB) mit folgender Adresse:

Thüringer Aufbaubank
Bereich Wirtschafts- und Innovationsförderung
Postfach 900244
99105 Erfurt

und

eingescannt per E-Mail an: oepnv-rettungsschirm@aufbaubank.de.

Bitte beachten Sie bei der Übersendung per E-Mail, dass die Dateigröße von 15 MB nicht überschritten wird, anderenfalls ist eine Zustellung nicht gesichert. Ggf. übersenden Sie die Unterlagen in mehreren E-Mails.

Rettungsschirm ÖPNV – Gewährung von Beihilfen zum Ausgleich von Schäden der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19.

Förderprogrammdetails

Es werden Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die durch verringerte Fahrgeldeinnahmen und Ausgleichszahlungen in den Monaten Januar bis Dezember 2021 entstanden sind, gewährt.

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Verkehrsunternehmen, soweit sie als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer und / oder aufgrund eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages gemeinwirtschaftliche Beförderungsleistungen im Straßenpersonennahverkehr bzw. im Schienenpersonennahverkehr erbringen sowie kommunale Aufgabenträger im Sinne des Thüringer ÖPNV-Gesetzes (ThürÖPNVG).

Die Höhe der Billigkeitsleistung ist ein anteiliger Ausgleich und beträgt bis zu 100 Prozent der ausgleichsfähigen Schäden.

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