Corona-Beihilfe ÖPNV Thüringen
Die Antragsfrist für Verkehrsunternehmen endet am 30.9.2020 (Ausschlussfrist) und für kommunale Aufgabenträger am 30.11.2020!
Maßgebend zur Fristwahrung ist der Eingang des Antrags bei der TAB (per E-Mail ausreichend).
Der Antrag ist vollständig auszufüllen. Bitte drucken Sie den gesamten Antrag aus und senden ihn unterschrieben zusammen mit den Anlagen auf dem Postweg an die Thüringer Aufbaubank (TAB) mit folgender Adresse:
Thüringer Aufbaubank
Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt
Postfach 900244
99105 Erfurt
und
eingescannt per Mail an: oepnv-rettungsschirm@aufbaubank.de.
Bitte beachten Sie bei der Übersendung per E-Mail, dass die Dateigröße von 15 MB nicht überschritten wird, anderenfalls ist eine Zustellung nicht gesichert. Ggf. übersenden Sie die Unterlagen in mehreren E-Mails.
Rettungsschirm ÖPNV – Gewährung von Beihilfen zum Ausgleich von Schäden der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19.