Corona-Beihilfe ÖPNV Thüringen
Der Verwendungsnachweis ist von den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern spätestens bis zum 30. September 2021 vorzulegen.
Maßgebend zur Fristwahrung ist der Eingang des Verwendungsnachweises bei der TAB (per E-Mail ausreichend).
Der Verwendungsnachweis ist vollständig auszufüllen. Bitte drucken Sie den gesamten Verwendungsnachweis aus und senden ihn unterschrieben zusammen mit den Anlagen auf dem Postweg an die Thüringer Aufbaubank (TAB) mit folgender Adresse:
Thüringer Aufbaubank
Bereich Wirtschafts- und Innovationsförderung
Postfach 900244
99105 Erfurt
und
eingescannt per Mail an: oepnv-rettungsschirm@aufbaubank.de.
Bitte beachten Sie bei der Übersendung per E-Mail, dass die Dateigröße von 15 MB nicht überschritten wird, anderenfalls ist eine Zustellung nicht gesichert. Ggf. übersenden Sie die Unterlagen in mehreren E-Mails.
Rettungsschirm ÖPNV – Gewährung von Beihilfen zum Ausgleich von Schäden der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19.