Cargobike Invest

Hinweis

Die Cargobike-Invest-Richtlinie ist zum 06.07.2023 ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Der fahrradgebundene Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich ist über die Bundesförderrichtlinie „E-Lastenfahrrad-Richtlinie“ förderfähig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html.

Privatpersonen und Unternehmen in Thüringen erhalten einen Zuschuss für die Anschaffung von Lastenfahrrädern. Gefördert werden außerdem Lastenanhänger, Abstellanlagen und Zubehör. Es sind Zuschüsse von bis zu 40 Prozent möglich. 

Förderprogrammdetails

Wie reiche ich meinen Kilometerstand ein?

Um uns Ihren Kilometerstand mitzuteilen, melden Sie sich bitte im Förderportal (www.ecohesion.aufbaubank.de) an und klicken Sie auf „Meine Aufgaben“. Hier können Sie sich in der Aufgabe „Dokumente einreichen“ die Vorlage runterladen (alternativ finden Sie die Vorlage in den Downloads), ausfüllen und an gleicher Stelle ausgefüllt hochladen. Klicken Sie anschließend unten rechts auf „Aufgabe abschließen“ um uns das Dokument zu übermitteln.

Was ist ein Cargobike?

Unter den Oberbegriff Cargobike zählen Lastenräder, Lastenpedelecs und Lasten-S-Pedelec. Cargobikes sind serienmäßig konzipierte Räder mit festen Transportmöglichkeiten (Box, Pritsche u.s.w.). Die Zuladungsmöglichkeit muss mindestens 50 kg betragen. Keine Cargobikes sind insbesondere serienmäßige Fahrzeuge mit angebauten Satteltaschen oder Ähnliches.

Worin unterscheiden sich Lastenräder, Lastenpedelecs und Lasten-S-Pedelec?

Lastenräder haben keine Unterstützung durch einen Elektromotor. Ein Lastenpedelec hat eine elektronische Unterstützung.

Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle“. Das bedeutet, dass ein Elektromotor dann unterstützend zum Einsatz kommt, wenn die/der Fahrer*in aktiv in die Pedale tritt. Die Motorunterstützung ist beim Treten auf maximal 25 km/h + 10 % Toleranz beschränkt.

Lasten-S-Pedelecs verfügen über einen elektronischen Motor, der unabhängig von der Trittleistung des Fahrers oder der Fahrerin eingesetzt werden kann und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Meistens gibt es einen Gashebel oder einen Beschleunigungshebel. Hier handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Fahrer*innen benötigen den Führerschein der Klasse AM (ehemals M) und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Es muss ein geeigneter Helm getragen werden. Fahrradwege dürfen nicht benutzt werden. An Lasten-S-Pedelecs muss ein Versicherungskennzeichen angebracht werden.

Kauf: Wie kann ich mir die Förderung auszahlen lassen?

Sie stellen online einen Antrag und reichen ihn bei der TAB ein. Sofern mehrere Cargobikes / Anhänger beantragt werden, füllen Sie bitte für jedes Cargobike mit oder ohne Stellplatzinfrastruktur und/oder Anhänger einen separaten Antrag aus.
Sobald Ihr Antrag von uns geprüft und für positiv befunden wurde, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid mit Ihrer Fördersumme. Dann können Sie das beantragte Cargobike, den Anhänger bzw. die Stellplatzinfrastruktur kaufen.

Wir überweisen die Fördersumme gerne an Sie, nachdem Sie uns folgende Unterlagen übermittelt haben:

  • Abrufantrag/Verwendungsnachweis incl. Ausgabenaufstellung
  • Fotodokumentation (Cargobike, Anhänger... incl. Aufkleber)
  • Kaufvertrag/Rechnung
  • Zahlungsnachweis für gefördertes Cargobike mit oder ohne Stellplatzinfrastruktur und/oder Anhänger

Wenn Sie den Antrag noch in Papierform eingereicht haben, dann melden Sie sich bitte jetzt im Förderportal an. Dort können Sie das Vorhaben freischalten. Sie erhalten dann mit der Post einen Prüfcode, den Sie im Portal eingeben. So können wir Sie verifizieren. Dann stellen Sie einen sogenannten „Abrufantrag“. Diesen füllen Sie online aus, fügen die notwendigen Dokumente als Upload hinzu, drucken das aus und senden es unterschrieben an uns.

Was bedeutet der Vorhabenszeitraum, den ich bei der Antragstellung angeben muss? 

Mit Vorhabenszeitraum ist der Zeitraum der Beschaffung des Fahrrades/Anhängers gemeint. Als Beginn ist das Datum der geplanten Bestellung einzutragen, als Ende das erwartete Lieferdatum des Fahrrades/Anhängers. Bitte beachten Sie, dass die Daten abschließend im Zuwendungsbescheid von der TAB festgelegt werden. Damit können sich diese Daten verändern.

Kann ich das Cargobike, den Anhänger oder die Infrastruktur schon vor der Förderzusage bestellen?

Nein. Das Cargobike, den Anhänger oder die Infrastruktur dürfen Sie erst bestellen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben. Wenn Sie das Cargobike, den Anhänger oder die Infrastruktur bereits bestellt haben, können Sie keine Förderung mehr erhalten.

Was ist, wenn ich mich für ein anderes Fahrrad entscheide, als im Antrag angegeben?

Das ist kein Problem. Sie geben den neuen Kaufpreis dann beim sogenannten „Abrufantrag“ ein und der Zuschuss wird neu berechnet.

Das Lastenrad wird mir später geliefert als ich im Antrag angegeben habe. Was mache ich?

Sie können die Verlängerung des Bewilligungszeitraums formlos bis 30. Juni 2022 per E-Mail an umwelt@aufbaubank.de beantragen.

Was muss ich beachten, wenn ich den Zuschuss erhalten habe?

Denken Sie daran, für die kommenden drei Jahre uns den Kilometerstand im Portal zu übermitteln. Melden Sie sich bitte bei uns, sollten Sie innerhalb dieser drei Jahre umziehen oder das Fahrrad verkaufen/abgeben.

Zuwendungsziel ist es, vor allem in den Städten durch eine veränderte Mobilität die Lebensqualität zu erhöhen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, mehr Platz für Fußgänger und Fußgängerinnen sowie Radfahrern und Radfahrerinnen zu schaffen, Lärm zu reduzieren und die Luft in den Städten zu verbessern. Der Ausbau des fahrradgebundenen Lastenverkehrs kann dazu einen wichtigen Beitrag in Thüringen leisten, insbesondere bei Warentransporten bzw. Dienstleistungsfahrten (Lieferservice, etc.). Aber auch im Individualverkehr beim Einkaufen oder Transportieren der Kinder. Um die Anzahl von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Lasten-S-Pedelecs in Thüringen zu erhöhen, liegt der Schwerpunkt dieser Richtlinie auf der Förderung von Cargobikes und/oder Anhängern zum Transport von Gütern oder Personen sowie der Infrastruktur der Stellplätze. Durch dieses Förderprogramm sollen insbesondere in Thüringen operierende kleine Unternehmen, Vereine, Kommunen, aber auch Privatpersonen und Zusammenschlüsse von Privatpersonen angesprochen werden, die nach den Förderrichtlinien des Bundes und des Landes nicht förderfähig sind.

Was wird gefördert

  • neue, serienmäßig hergestellte Lastenräder, Lastenpedelecs und Lasten-S-Pedelecs bis 45 km/h
  • neue Anhänger mit oder ohne elektronischen Antrieb, die für eine Zuladungsmöglichkeit von minimal 50 kg zugelassen sind
  • neue Abstellanlagen sowie neues Stellplatzzubehör zur Verwahrung und Sicherung der geförderten Cargobikes und Anhänger, dazu gehören geeignete Lastenradständer, Lastenradboxen und Unterstände

  • natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz bzw. mit mindestens einer Betriebsstätte in Thüringen.

Der Zuschuss richtet sich nach dem angeschafften Gegenstand sowie nach der Höhe der förderfähigen Ausgaben hierfür. Zudem sind bei gemeinschaftlicher Nutzung noch weitere Boni möglich.

Die Höhe der Zuwendung beträgt:

Fördergegenstand Fördersatz Maximalbetrag Sharing-Bonus
Lastenfahrrad

40 Prozent
1.000 EUR
  • Sicherheitsschloss: 50 EUR
  • zweiter Akku: 200 EUR
Lastenpedelec 2.000 EUR
Lasten-S-Pedelecs 3.000 EUR
Anhänger 40 Prozent 500 EUR  - 
E-Anhänger 1.000 EUR  - 
Stellplatzinfrastruktur für geförderte Fahrzeuge
(geeignete Fahrradständer, Cargobikeboxen, Unterstände)
30 Prozent 500 EUR  - 

Hinweis zu den Downloads

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Downloads

Richtlinie

Cargobike Invest - Richtlinie pdf 335 KB

Erklärung zum Rechtsbehelfsverzicht

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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