Corona: Informationen zur Endabrechnung
Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Empfänger*innen der Corona-Hilfsprogramme verpflichtet, eine Endabrechnung zu stellen. Um das Verfahren zu beschleunigen und gegenseitige Abhängigkeiten in den Programm zu berücksichtigen, werden die Corona-Hilfen im Paket abgerechnet:
- Paket 1: Überbrückungshilfen I bis III sowie November- und Dezemberhilfe (Start Mitte Mai)
- Paket 2: Überbrückungshilfe III Plus und IV
Wir geben einen Überblick, wie die Endabrechnung zum jeweiligen Hilfsprogramm funktioniert und welche Fristen gelten.