TAB Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren, 

das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir möchten Ihnen in der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters noch interessante Informationen zu aktuellen Programmen sowie einen Ausblick auf 2022 geben. Unsere Kommunalberatung ist erfolgreich angelaufen und verzeichnet bereits erste Projektabschlüsse. Weiterhin gibt es Neuigkeiten im Vergaberecht sowie neue Landes- sowie Bundesförderprogramme, auf die wir gern hinweisen möchten. Der Infrastrukturkongress der Landesförderbanken wird im März 2022 nachgeholt und ich würde mich freuen Sie dort begrüßen zu können.

Ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Start ins neue Jahr und ich freue mich auch in 2022 auf eine gute Zusammenarbeit.

Ihr
Daniel Schmidt

Abteilungsleiter Öffentliche Kunden

Die Themen dieser Ausgabe

Erfolgreiches Jahr der Kommunalberatung
Vergabe von Kindergartenleistungen - das sollten Sie wissen
Klimaanpassung - Förderung für kommunales Anpassungsmanagement beantragen
Förderaufruf: „Digitale Projekte für Kommunen im Rahmen der Dorfentwicklung“
Termine, die Sie nicht verpassen sollten
Produkt
Beratungsangebot für Thüringer Kommunen der Thüringer Aufbaubank
Erfolgreiches Jahr der Kommunalberatung

Die im Januar 2021 gestartete Kommunalberatung kann auf ein erfolgreiches erstes Jahr zurückblicken. Derzeit werden 27 Projekte durch das Team der Kommunalberatung der TAB bearbeitet. Davon sind:

  • 6 Kitaprojekte
  • 5 Dorfgemeinschaftshäuser u.ä.
  • 4 Feuerwehrgebäude
  • 3 Wohnprojekte
  • 3 Verwaltungsgebäude
  • sowie jeweils ein Parkhaus, eine Schule, ein Freibad, ein Sportplatz und ein Internat.

Das Tool zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, welches seitens der TAB in Zusammenarbeit mit Dritten entwickelt wurde, wird bei den aktuellen Projekten schon eingesetzt. Derzeit erfolgt die Auditierung des Tools. Zu Beginn des Jahres 2022 wird das Tool nebst Schulungsangeboten kostenfrei an interessierte Kommunen zur Verfügung gestellt.

Aktuell können noch 20 Projekte im Jahr 2022 beraten werden. Sprechen Sie uns dazu gern an.

Die Kommunalberatung führen wir durch im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales und mit Unterstützung durch die Europäische Union.



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Impuls
Förderung für soziale Infrastruktur in Thüringen (im Bild: Garderobe in einem Kindergarten mit vielen bunten Kindersachen)
Vergabe von Kindergartenleistungen - das sollten Sie wissen

Betreiberverträge für Kindergärten sind ausschreibungspflichtig. Die Verträge über den Betrieb eines Kindergartens unterfallen somit dem Vergaberecht.

Die Auswahl eines Betreibers eines Kindergartens stellt einen vergaberechtlich relevanten (Auswahl-) Vorgang dar. Dies hat das OLG Jena mit Beschluss vom 09.04.2021, Verg 2/20, entschieden. Die stark öffentlich rechtliche Prägung der Verträge über den Betrieb von Kindertagesstätten ist im vergaberechtlichen Kontext unerheblich. Dies führt weder zu einer Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit noch dazu, dass ein Betriebskostenausgleich im Rahmen solcher Verträge als bloßer Zuschuss qualifiziert werden könnte.

Für die Vergabe von Verträgen über den Betrieb eines Kindergartens gibt es auch keine Einschränkung im Anwendungsbereich des Vergaberechts, anders als bei Rettungsdienstleistungen. Der Betrieb eines Kindergartens unterfällt der Kategorie „Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen“, weshalb diese Leistungen dem Anwendungsbereich das § 130 GWB unterfallen.

Eine Einordnung als Dienstleistungskonzession wurde im konkreten Fall, auch unter Beachtung der arbeitsrechtlichen und arbeitsmarktspezifischen Rahmenbedingungen, abgelehnt. Unter normalen Bedingungen sei der Betreiber keinem Risiko ausgesetzt, keinen vollständigen Ausgleich für seine erforderlichen Kosten zu erhalten.

Damit verblieb es im konkreten Fall bei der Einordnung als ausschreibungspflichtiger Dienstleistungsauftrag nach § 103 Abs. 4 GWB.



Produkt
Maßnahmen zur Klimaanpassung (im Bild: schattiger Platz in der Stadt, Bänke unter einer Wein-Pergola)
Klimaanpassung - Förderung für kommunales Anpassungsmanagement beantragen

Seit 1. Dezember 2021 ist das Förderfenster der BMU-Richtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) geöffnet. Anträge können bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden. 

Gefördert werden Personal- und Sachausgaben zur Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur kommunalen Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Zudem kann eine ausgewählte Maßnahmen aus dem Konzept umgesetzt werden. Besonders relevant ist die Förderung daher für die Schaffung einer zusätzlichen Personalstelle für eine*n Klimaanpassungsmanager*in in der Kommune. 

Für den Einstieg erfolgt eine Förderung von 80 Prozent (max. bis zu 225.000 EUR) für eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Kumulierung mit dem Landesförderprogramm Klima Invest ist möglich und so kann die Förderhöhe auf bis zu 100 Prozent gesteigert werden. 

Weitere Infos zum Bundesprogramm können Sie bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH erhalten.

Für die Kombination mit dem Förderprogramm Klima Invest sprechen Sie uns gern an!



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Produkt
Förderaufruf: Digitale Projekte für Kommunen im Rahmen der Dorfentwicklung (im Bild: ein Dorf in Thüringen, umgeben von Feldern)
Förderaufruf: „Digitale Projekte für Kommunen im Rahmen der Dorfentwicklung“

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) richtet einen Aufruf an Gemeinden, Gemeindeverbände, ländlich geprägte Ortsteile und Ortschaften bis zu 10.000 Einwohner*innen zur Einreichung von digitalen Projekten im Rahmen der Dorfentwicklung (DE). Der Fördersatz beträgt in der Regel bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden digitale Projekte in folgenden Handlungsfeldern: 

  • Orts-/ Siedlungsentwicklung
  • Bildung
  • Soziales/ Daseinsvorsorge
  • Ehrenamt

Details zu den förderfähigen Maßnahmen, Ansprechpartner*innen, FAQ und vieles mehr finden Sie auf der Webseite des TMIL. Der Antragsschluss ist der 15. Januar 2021.



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Termine
Zwei Besucherinnen einer Veranstaltung unterhalten sich angeregt
Termine, die Sie nicht verpassen sollten
  • 23./24.03.2022 - Fachkongress für die Öffentliche Hand - Weimar 


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Kontakt

Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

www.aufbaubank.de

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