TAB Newsletter Kommunal

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch in dieser Ausgabe des Newsletters haben wir wichtige Förderinformationen kompakt für Sie zusammengefasst: unter anderem zu den Härtefallausgleichszahlungen und dem neuen Sonderprogramm Klimaschutz

Im Impuls erfahren Sie alles Wichtige über das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

Zudem wollen wir schon jetzt auf unseren Fachkongress für die Öffentliche Hand verweisen. Ursprünglich sollte dieser schon im vergangenen Jahr stattfinden, musste aber kurz vorher wegen Corona abgesagt werden. Wir bereiten einen neuen Anlauf für 2022 vor und können Ihnen jetzt schon den Termin verkünden: Der Kongress findet am 23. und 24. März 2022 in Weimar statt.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Dr. Volker Schaedel

Team Kommunalberatung der TAB

Die Themen dieser Ausgabe

Richtlinie für Zuweisungen zum Klimaschutz
Härtefallausgleichszahlungen
Bereits 20 Investitionsprojekte in der Kommunalberatung
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Ladesäulenförderung
Diese Termine sollten Sie nicht verpassen
Produkt
Klima Invest: Bild des Rathauses in Bad Berka
Richtlinie für Zuweisungen zum Klimaschutz

Der Freistaat Thüringen gewährt Zuweisungen für Investitionen im kommunalen Klimaschutz für Thüringer Gemeinden und Landkreise. Die Höhe für jede Gemeinde bzw. Landkreis ergibt sich aus der Anlage zur Richtlinie.

Die Zuweisung kann insbesondere als Kofinanzierung (auch als Eigenmittelersatz) für Förderprogramme u. a. des Bundes für Klimaschutz verwendet werden, soweit passende Fördermittel im Projektzeitraum genutzt werden können. Eine Weiterleitung an Dritte ist im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit möglich.

Die Bedarfsmeldung reichen Sie bitte bis zum 31.08.2021 beim Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz ein.



zum TMUEN
Produkt
Härtefallausgleichszahlungen für Kommunen (im Bild: Alltag in Kommunen - buntes Treiben auf dem Marktplatz der Stadt Weimar)
Härtefallausgleichszahlungen

Gemeinden und Landkreise erhalten bei Vorliegen besonderer Härten, die sich aufgrund des Vollzugs der Soforthilfen nach dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen und dem Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder ergeben, zum Ausgleich Zahlungen aus dem Landesausgleichsstock für das Jahr 2021 (Ausgleichsleistungen).

Den Gemeinden und Landkreisen soll der Betrag ausgeglichen werden, den sie als Soforthilfe erhalten hätten, wenn die die besonderen Härten begründenden Umstände nicht eingetreten wären. Soweit die im Landesausgleichsstock bereitgestellten Mittel in Höhe von 17,5 Millionen Euro für das Jahr 2021 die an die Gemeinden und Landkreise auszuzahlenden Ausgleichsleistungen nicht decken, wird eine Quote gebildet und den Gemeinden und Landkreisen die dieser Quote entsprechende Ausgleichsleistung ausgezahlt.

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Landkreise, welche Soforthilfen nach dem ThürStaKoFiG und/oder nach dem ThürUGGewStCOV erhalten haben und einer oder mehreren besonderen Härten gemäß Abschnitt B. dieser Verwaltungsvorschrift unterliegen.

Der vollständige Antrag ist beim Thüringer Landesverwaltungsamt spätestens bis zum 15.09.2021 zu stellen (Ausschlussfrist).



zum TMIK
Produkt
Beratungsangebot für Thüringer Kommunen der Thüringer Aufbaubank
Bereits 20 Investitionsprojekte in der Kommunalberatung

Seit Jahresbeginn bietet die TAB eine kostenfreie Investitionsberatung für Kommunen im Bereich des kommunalen Hochbaus an. Es konnten bereits über 20 Projekte in die Bearbeitung genommen werden. Die TAB unterstützt die Kommunen bei der Bedarfsfeststellung, der Machbarkeit- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie bei der Identifikation geeigneter Förderprogramme. 

Die Projekte erstrecken sich hierbei auf Kindertagesstäten, Feuerwehrgerätehäuser, altersgerechte Wohnanlagen bis hin zu Sanierungsvorhaben von kommunalen Verwaltungsgebäuden.

Das durch die Europäische Investitionsbank und dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales geförderte Beratungsangebot steht zunächst noch mit Mitte 2022 zur Verfügung. Insgesamt können bis zu 50 Projekte unterstützt werden. Die Beratungsleistungen beziehen sich auf die Frühphase einer Investitionsplanung, d.h. die Phase der Entscheidungsfindung zur wirtschaftlichsten Umsetzungsvariante.

Haben Sie Investitionsbedarf und suchen Unterstützung bei der Vorplanung der Maßnahme? Unter folgendem Link finden Sie alle notwendigen Informationen und den Kontakt zu den Kolleg*innen der Kommunalberatung.



Zum Programm
Impuls
Gebäudeintegrierte Ladeinfrastruktur (im Bild: Ladesäule in einer Tiefgarage)
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Seit dem 18. März 2021 gilt das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur, auch als Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bezeichnet. In unserem Impuls haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Warum gibt es das neue Gesetz und was soll damit erreicht werden? 
  • Was bedeutet das Gesetz konkret für die Gebäude der öffentlichen Hand?
  • Wo finde ich weiterführende Informationen dazu?

Tipp: Zu den Fördermöglichkeiten für Ladesäulen lesen Sie weiter in diesem Newsletter!



Mehr erfahren
Produkt
Elektromobilität (im Bild: weißes E-Auto wird geladen, ein Ausschnitt des Autos mit dem Ladekabel ist zu sehen)
Ladesäulenförderung

Auch in Bezug auf das oben genannte GEIG interessant:

Noch bis zum 31.12.2021 können Gebietskörperschaften, aber auch private Personen und KMUs Fördermittel für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beantragen.

Förderfähig sind die Ausgaben für die erstmalige Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses.

Die maximale Förderquote für den Netzanschluss und pro Ladepunkt beträgt 80%.

Weitere Informationen können Sie der Webseite der BAV entnehmen.



zur BAV
Termine
Digitale Veranstaltungen (im Bild: zwei Personen halten jeweils ein Tablet und ein Smartphone)
Diese Termine sollten Sie nicht verpassen

01.10.2021
KEM Talk #17: Hausmeisterorganisation und Energiemanagement im Landkreis Eichsfeld
Mehr erfahren >>

23.11.2021
ThEGA-Forum 2021 - Erfurt
Mehr erfahren >>

23./24.03.2022
Ankündigung: 
Fachkongress für die Öffentliche Hand - Weimar



Kontakt

Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

www.aufbaubank.de

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