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Ausgabe 03/2009
 
TAB

 

 
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Unterschrift Michael Klughardt
Michael Klughardt
Pressesprecher

 

INHALT nach oben
  



Energieeffizient sanieren: Energiesparförderung für Eigenheime ausgeweitet nach oben
  

Flyer zum Programm Öko-Plus 

Die Förderung für das energiesparende Eigenheim wird ausgeweitet. Unter dem Motto „Energieeffizient Sanieren“ werden über das Modernisierungsdarlehen Öko-Plus ab 1. Oktober auch Kfw-Effizienzhäuser gefördert. Effizienzhäuser müssen bestimmte Energie-Standards einhalten – Messgröße ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Die neue Verordnung gilt ebenfalls ab dem 1. Oktober 2009.

Finanziert werden alle Maßnahmen, die helfen, die genannten Standards einzuhalten. Dazu ein Beispiel: Ein Effizienzhaus 85 darf nur 85 Prozent des Energiebedarfs eines nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung errichteten Neubaus verbrauchen, ein Effizienzhaus 130 liegt 30 Prozent über dem Richtwert.

Die Förderung erfolgt über ein zinsgünstiges Darlehen bis 75.000 Euro. Es ist mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent kombiniert – d.h. das je nach erreichter Energieeffizienz bis zu 15 Prozent der Darlehenssumme erlassen werden. Der Darlehenszins ist ausgesprochen günstig: Er beträgt bei einer Laufzeit von zehn Jahren nominal 1,5 % p.a. bei 3 % Tilgung (effektiv 1,69 % p.a.). Die Effizienzhaus-Förderung ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Bei einer Familie mit zwei Kindern liegt sie beispielsweise bei 60.900 Euro brutto.

Öko-Plus-Darlehen können nach wie vor auch für andere energiesparende Maßnahmen wie z.B. eine neue Heizung oder bessere neue Wärmedämmung vergeben werden. Die Aufbaubank hat in der Eigenheimförderung in diesem Jahr bereits 290 Darlehen mit einem Gesamtvolumen von über neun Mio. Euro zugesagt.

Telefon-Hotline zum Förderprogramm:
Tel. 0361/7447-123

Link zum Programm Öko-Plus- Effizienzhaus



Förderung von Kleinkläranlagen nach oben
  
EFRE-Logo Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Der Freistaat Thüringen unterstützt über die TAB den Bau bzw. die Nachrüstung von Kleinkläranlagen (KKA), die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Private und sonstige Bauherren (z.B. Gewerbetreibende) können die Förderung beantragen, ebenso kommunale Aufgabenträger für den Bau öffentlicher Kleinkläranlagen.

Voraussetzung ist, dass das betreffende Grundstück in einem Gebiet liegt, in dem innerhalb von 15 Jahren kein Anschluss an öffentliche Kläranlagen vorgesehen ist (gemäß geltendem Abwasserbeseitigungskonzept; Auskünfte hierzu beim zuständigen Abwasserzweckverband). Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss.

Dieser ist abhängig von der Anlagengröße und den spezifischen Reinigungsanforderungen. Er beträgt z. B. für eine Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe für 4 Einwohnerwerte 1.500 Euro.

Der Förderantrag muss beim zuständigen Abwasserzweckverband vor Baubeginn eingereicht werden. Die Zweckverbände beraten auch die Bauherren.

Link zum Programm KKA



Wirtschafts- und Finanzkrise: Bürgschaften bis zu 90 Prozent des Kreditbetrages nach oben
  
Für von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffene Unternehmen gilt ab Juni eine großzügigere Bürgschaftsregelung: Die Thüringer Aufbaubank verbürgt in Ausnahmefällen Hausbankdarlehen an Unternehmen mit bis zu 90 % des Kredit- bzw. Avalbetrages; bisher lag die Obergrenze bei 80 %. Die Thüringer Aufbaubank übernimmt Bürgschaften ab 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro Bürgschaftsbetrag. Verbürgt werden können Betriebsmittel- und Investitionsdarlehen.

Link zu Bürgschaften



Sprechtage der TAB in den Regionen mehr
  
Die Kundencenter der TAB nehmen an zahlreichen Sprechtagen und Veranstaltungen in den Thüringer Regionen teil. Eine Übersicht finden Sie hier.

 

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Thüringer Aufbaubank
Pressesprecher
Michael Klughardt
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Tel.: 0361/7447-268,
Fax: 0361/7447-410,
michael.klughardt@aufbaubank.de
http://www.aufbaubank.de

Registergericht: Amtsgericht Jena
Registernummer: HRA 102084
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 154 376 087

Herausgeber: Das vollständige
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