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Newsletter
Ausgabe
03/2009 |
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Mit freundlichen Grüßen

Michael Klughardt
Pressesprecher |
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INHALT |
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Energieeffizient sanieren: Energiesparförderung für Eigenheime ausgeweitet |
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Die Förderung für das
energiesparende Eigenheim wird ausgeweitet. Unter dem Motto
„Energieeffizient Sanieren“ werden über das
Modernisierungsdarlehen Öko-Plus ab 1. Oktober auch Kfw-Effizienzhäuser gefördert. Effizienzhäuser müssen bestimmte
Energie-Standards einhalten – Messgröße ist die neue
Energieeinsparverordnung (EnEV). Die neue Verordnung gilt ebenfalls ab
dem 1.
Oktober 2009.
Finanziert werden alle Maßnahmen, die helfen, die genannten
Standards einzuhalten. Dazu ein Beispiel: Ein Effizienzhaus
85 darf nur 85 Prozent des Energiebedarfs eines nach den
Vorgaben der Energieeinsparverordnung errichteten Neubaus
verbrauchen, ein Effizienzhaus 130 liegt 30 Prozent über dem
Richtwert.
Die Förderung erfolgt über ein zinsgünstiges Darlehen bis
75.000 Euro. Es ist mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 15
Prozent kombiniert – d.h. das je nach erreichter
Energieeffizienz bis zu 15 Prozent der Darlehenssumme
erlassen werden. Der Darlehenszins ist ausgesprochen günstig: Er beträgt bei einer Laufzeit von zehn Jahren
nominal 1,5 % p.a. bei 3 % Tilgung (effektiv 1,69 % p.a.).
Die Effizienzhaus-Förderung ist an bestimmte
Einkommensgrenzen gebunden. Bei einer Familie mit zwei
Kindern liegt sie beispielsweise bei 60.900 Euro brutto.
Öko-Plus-Darlehen können nach wie vor auch für andere
energiesparende Maßnahmen wie z.B. eine neue Heizung oder
bessere neue Wärmedämmung vergeben werden. Die Aufbaubank
hat in der Eigenheimförderung in diesem Jahr bereits 290 Darlehen mit einem
Gesamtvolumen von über neun Mio. Euro zugesagt.
Telefon-Hotline zum Förderprogramm:
Tel. 0361/7447-123
Link zum
Programm Öko-Plus- Effizienzhaus
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Förderung von Kleinkläranlagen |
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Der Freistaat Thüringen unterstützt
über die TAB den Bau bzw. die Nachrüstung von Kleinkläranlagen
(KKA), die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Private und sonstige Bauherren (z.B. Gewerbetreibende) können
die Förderung beantragen, ebenso kommunale Aufgabenträger für
den Bau öffentlicher Kleinkläranlagen.
Voraussetzung ist, dass das betreffende Grundstück in einem
Gebiet liegt, in dem innerhalb von 15 Jahren kein Anschluss an
öffentliche Kläranlagen vorgesehen ist (gemäß geltendem
Abwasserbeseitigungskonzept; Auskünfte hierzu beim zuständigen
Abwasserzweckverband). Die Förderung erfolgt über einen
Zuschuss.
Dieser ist abhängig von der Anlagengröße und den spezifischen
Reinigungsanforderungen. Er beträgt z. B. für eine
Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe für 4
Einwohnerwerte 1.500 Euro.
Der Förderantrag muss beim zuständigen Abwasserzweckverband vor
Baubeginn eingereicht werden. Die Zweckverbände beraten auch die
Bauherren.
Link zum
Programm KKA
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Wirtschafts- und Finanzkrise: Bürgschaften bis zu 90 Prozent des Kreditbetrages |
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Für von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffene Unternehmen gilt ab Juni eine großzügigere Bürgschaftsregelung: Die Thüringer Aufbaubank
verbürgt in Ausnahmefällen Hausbankdarlehen an Unternehmen mit bis zu 90 % des Kredit- bzw. Avalbetrages; bisher lag die Obergrenze bei 80 %. Die Thüringer Aufbaubank übernimmt Bürgschaften ab 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro Bürgschaftsbetrag. Verbürgt werden können Betriebsmittel- und Investitionsdarlehen.
Link zu
Bürgschaften |
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Sprechtage der
TAB in den Regionen |
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Die Kundencenter der TAB nehmen an zahlreichen Sprechtagen und Veranstaltungen in
den Thüringer Regionen teil. Eine Übersicht
finden Sie hier. |
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IMPRESSUM |
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Registergericht:
Amtsgericht Jena
Registernummer: HRA 102084
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 154 376 087
Herausgeber: Das vollständige Impressum
| Für Sie vor
Ort: Die TAB-Kundencenter |
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