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Newsletter
Ausgabe
03/2008 |
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Michael Klughardt
Pressesprecher |
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INHALT |
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Neue Richtlinie
"Einzelbetriebliche Technologieförderung" |
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Förderung wird ausgeweitet
Für die einzelbetriebliche Technologieförderung ist am 9. Juni die neue
Förderrichtlinie in Kraft getreten; sie regelt insbesondere die Technologieförderung der
gewerblichen Wirtschaft sowie der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Unterstützt
werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Investitionen in neueste Technologien, der
Technologietransfer sowie Kaltmieten von KMU in Technologie- und Gründerzentren. Hier die
Fördersätze bei FuE-Projekten von Unternehmen:
- kleine
Unternehmen bis zu 70 % bei industrieller Forschung; 45 % bei experimenteller Forschung
- mittlere
Unternehmen bis zu 60 % bei industrieller Forschung; 35 % bei experimenteller Forschung.
- größere
Unternehmen (nur in Ausnahmefällen) bis zu 50 % bei industrieller Forschung; 25 % bei
experimenteller Forschung.
Für die
Einführung neuester Technologien beträgt der Fördersatz bis zu 50 % für kleine
Unternehmen, bis zu 40 % für mittlere Unternehmen und bis zu 30 % für größere
Unternehmen (förderfähig in Ausnahmefällen).
Neu ist, dass ab sofort Forschungsleistungen gefördert werden, die KMU bei
Forschungseinrichtungen und Hochschulen im In- und Ausland in Auftrag geben
- ein in Deutschland konkurrenzloses Angebot. Der
Fördersatz beträgt bis zu 35 %.
Insgesamt stehen für die Thüringer Technologieförderung im Rahmen der
Richtlinie bis 2013 180 Millionen Euro bereit; davon kommen 75 Prozent aus Europäischen
Strukturfonds.
Link zur
Förderrichtlinie
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THÜRINGEN-KAPITAL:
Attraktivere Konditionen |
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Aufbaubank
senkt Zinsen
Die Thüringer
Aufbaubank verbessert die Konditionen für THÜRINGEN-KAPITAL: Für Kunden mit einem guten
Rating senkt die Bank den Zinssatz um 0,8 Prozentpunkte auf 6,40 % p.a. Für eine
eigenkapitalähnliche Finanzierung sind das sehr wettbewerbsfähige Konditionen.
Dazu kommt: Die Bearbeitungsgebühr von 400 Euro erhalten die Antragsteller ab sofort
zurück, wenn die Aufbaubank den Antrag auf THÜRINGEN-KAPITAL ablehnen musste.
Mit THÜRINGEN-KAPITAL erhalten kleine und mittlere Unternehmen mehr finanziellen
Spielraum durch ein nachrangiges Darlehen. Dadurch verbessern sich Bilanzstruktur und
Bonität der finanzierten Unternehmen. Für ein THÜRINGEN-KAPITAL-Darlehen müssen keine
banküblichen Sicherheiten hinterlegt werden. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre; die
maximale Finanzierungshöhe 200.000 Euro.
Link: THÜRINGEN-KAPITAL |
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Neue Richtlinie für
Agrarinvestitionen |
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TAB übernimmt Aufgaben in der Landwirtschaftsförderung
Für das
Agrarinvestitionsförderungsprogramm Thüringen (AFP) ist seit dem 19. Mai eine neue
Richtlinie in Kraft. Insbesondere Investitionen, die die Wettbewerbsfähigkeit verbessern,
können unterstützt werden der Fördersatz dafür beträgt bis zu 30 %.
Unternehmen, die ihre Produktpalette um nicht landwirtschaftliche Produkte erweitern
wollen, können ebenfalls mit einer Förderung rechnen. Für das Jahr 2008 stehen für
AFP-Bewilligungen 21 Mio. Euro bereit; das Programm wird über den Europäischen Fonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert. Die Thüringer Aufbaubank
hatte die Bearbeitung des Agrarinvestitionsprogramms bereits im April übernommen.
Link zur
Förderrichtlinie
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Neues Servicecenter
Wirtschaft und Arbeit Nordthüringen |
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Zentrale Anlaufstelle für Wirtschaftsförderung
In Nordhausen hat
Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz am 19. Mai das neue Servicecenter Wirtschaft
und Arbeit für Nordthüringen eröffnet. Die Einrichtung ist zukünftig die
zentrale Anlaufstelle in der Region für Unternehmen zu allen Fragen rund um die
Wirtschaftsförderung.
Unter dem Dach des Servicecenters im IFA-Gewerbepark (Hüpedenweg 52) sind die Angebote
der Thüringer Aufbaubank, der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) und der
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) gebündelt. Überflüssige
Wege und Bearbeitungszeiten entfallen so, Informationen zwischen den verschiedenen
Fachgebieten können ungehindert fließen.
Zu den Aufgaben der Mitarbeiter der jeweiligen Institutionen gehören z.B. die Beratung zu
den verschiedenen Förderprogrammen, Hilfe bei der Antragstellung sowie die
Existenzgründerberatung. Die LEG unterstützt die Unternehmen über ihren neuen
Unternehmer- und Fachkräfteservice bei allen Fragen der Fachkräftesicherung. Im Juni
werden in Suhl, Eisenach und Gera weitere Servicecenter eröffnet.
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TAB übernimmt
Förderung der Wasserwirtschaft |
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Ab dem 01.05.2008 hat die Thüringer Aufbaubank die Förderung
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen von den Staatlichen Umweltämtern übernommen. Damit
werden Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung und Abwasserbehandlung (z.B.
Kläranlagen, Kanalisation, Regenrückhaltebecken), der Trinkwasseraufbereitung,
Hochwasserschutzvorhaben und der naturnahe Ausbau von Flüssen und Bächen (bei Gewässern
zweiter Ordnung, für die die Gemeinden bzw. die dafür gegründeten Verbände zuständig
sind) gefördert. Gewässerunterhaltungsverbände können bei Sach- und Personalkosten im
Rahmen der Anschubfinanzierung sowie beim Gewässerausbau gefördert werden.
Für die Wasserwirtschaft gilt ein fester Fördersatz von 65%; bei Gewässern II. Ordnung
und bei Anschubfinanzierungen kann bis zu 90% gefördert werden. Ausbildungen zur
Fachkraft für Abwassertechnik bzw. entsprechende betriebliche Fortbildungen sind mit 50%
förderbar. Zielgruppen sind öffentliche Gebietskörperschaften bzw. ihre entsprechenden
Aufgabenträger im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung. In den zuständigen
Aufbaubank-Büros in Erfurt, Suhl, Gera und Nordhausen arbeiten 24 Mitarbeiter in der
Wasserwirtschaftsförderung.
Link zu den
Programmen der Wasserwirtschaft
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Sprechtage der
TAB in den Regionen |
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Die Kundencenter der TAB nehmen an zahlreichen Sprechtagen und Veranstaltungen in
den Thüringer Regionen teil. Eine Übersicht
finden Sie hier. |
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IMPRESSUM |
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Registergericht:
Amtsgericht Jena
Registernummer: HRA 102084
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 154 376 087
Herausgeber: Das vollständige Impressum
| Für Sie vor
Ort: Die TAB-Kundencenter |
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