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Ausgabe 02/2007
 
TAB
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

heute erhalten Sie einen weiteren Newsletter der Thüringer Aufbaubank. Schnell und unkompliziert möchten wir Sie auf diesem Weg über Neues aus der Thüringer Wirtschaftsförderung informieren. Natürlich freuen wir uns über Ihr Feedback! Sie erreichen uns per Mail an newsletter@aufbaubank.de. Möchten Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten, so können Sie sich hier abmelden.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Michael Klughardt
Michael Klughardt
Pressesprecher

 

INHALT nach oben
  



Neue Bürgschaftsrichtlinie in Kraft nach oben
  

Logo des EFRE-Fonds

 

Für die Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank gilt seit dem 5. November eine neue Bürgschaftsrichtlinie.

Verbürgt werden können Erstinvestitionen, Ersatzinvestitionen, Betriebsmittel und Avale mit bis zu 80 Prozent der Kreditsumme. Zielgruppe der TAB-Bürgschaften sind die gewerbliche Wirtschaft und Freiberufler. Bei Erstinvestitionen kann die Thüringer Aufbaubank ab sofort wieder Bürgschaften von 1 Mio. bis 2,5 Mio. Euro übernehmen (verbürgte Kreditsumme 1,25 bis 3,125 Mio. Euro), für darunter liegende Beträge (bis 1 Mio. Euro) ist die Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) zuständig.

Bei Ersatzinvestitionen, Betriebsmitteln und Avalen sind gegenwärtig nur Bürgschaften bis 1,5 Mio. Euro möglich.

Mit Erstinvestitionen sind lt. EU-Definition beispielsweise Investitionen in die Errichtung neuer Betriebsstätten, die Erweiterung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte oder die Diversifizierung der Produktion in neue zusätzliche Produkte gemeint.

Bürgschaften für Erstinvestitionen müssen - wie z.B. GA-Zuschüsse auch - vor Projektbeginn beantragt werden; die Thüringer Aufbaubank muss vorher schriftlich die Förderwürdigkeit bestätigen.

TAB-Link: Programmtext Bürgschaften im Internet

GFAW berät zu ESF-finanzierten Förderprogrammen nach oben
  
Logo der GfAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH

 
 
Mit Beginn der 4. Förderperiode stehen dem Freistaat Thüringen 630 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Das Operationelle Programm und die neuen Richtlinien sind für die Umsetzung der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik in Thüringen die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen mbH (GFAW), eine Tochter der Thüringer Aufbaubank, bietet zunächst bis zum 31.12.2007 zu ihren verschiedenen Förderschwerpunkten spezielle Informationsveranstaltungen an.
Hier die Themen:

• allgemeine Hinweise zur ESF-Förderung
• Berufsvorbereitung
• Berufsausbildung
• berufliche Weiterbildung
• Integration und Beschäftigungsfähigkeit
• Beschäftigungsförderung
• Existenzgründung und Gründungsbegleitung
• Beschäftigung
• Transnationale und interregionale Partnerschaften
• Netzwerke

Interessenten können sich auf der GFAW-Homepage bis 31. Dezember anmelden.
www.gfaw-thueringen.de

Natürlich steht das Servicecenter der GFAW in Erfurt auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Tel.: 0361 2223 0
Fax: 0361 2223 17
servicecenter@gfaw-thueringen.de



Neue Förderstrukturen in der Technologieförderung ab 2008 nach oben
  

Logo des ESF-Fonds

TAB übernimmt Begutachtungsmanagment
In der Landestechnologieförderung wird es 2008 nur noch drei Förderrichtlinien geben - eine Verbundrichtlinie, eine Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung und eine Richtlinie "Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung".

Die neue Verbundrichtlinie wird die Förderung von technologieorientierten Verbundprojekten sowie innovativen Netzwerken und Clustern regeln. In der einzelbetrieblichen Förderung wird die Technologieförderung für die gewerbliche Wirtschaft, der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und der Technologie- und Gründerzentren zusammengefasst.

Die Richtlinie zur Förderung von Personal in FuE fasst das bisherige "Thüringen-Stipendium" und die Förderung von Innovationsassistenten zusammen - neu hinzukommen soll ein "Thüringen-Stipendium Plus". Dabei wird die Personalförderung eines Studenten oder Doktoranden mit der Förderung eines Innovationsassistenten kombiniert. Ein weiterer Förderschwerpunkt wird der Austausch von FuE-Personal zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen/Hochschulen sein.

Die Richtlinien treten in Kraft, sobald sie von der Europäischen Kommission notifiziert worden sind.

Die Technologieförderung wird ab 2008 noch stärker bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) gebündelt. Ein Schritt dazu ist die Übernahme des Begutachtungsmanagements von der THÜRINGEN innovativ GmbH. Für unsere Kunden ergeben sich transparentere Verfahren mit eindeutigen Ansprechpartnern - die TAB wird ihrer Rolle als Projektträger des Freistaates Thüringen gerecht.

Die Verbundförderung und die einzelbetriebliche Technologieförderung wird zu einem großen Teil über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert (EFRE); die Förderung von Personal in FuE über den Europäischen Sozialfonds (ESF).

Ihre Ansprechpartnerinnen in der TAB:
Kornelia Gramann Tel: 0361 - 7447 175
Cornelia Neubauer Tel: 0361 - 7447 143

Sprechtage der TAB in den Regionen mehr
  
Die Kundencenter der TAB nehmen an zahlreichen Sprechtagen und Veranstaltungen in den Thüringer Regionen teil. Eine Übersicht finden Sie hier.

 

IMPRESSUM mehr
    
Thüringer Aufbaubank
Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klughardt
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Tel.: 0361/7447-268,
Fax: 0361/7447-410,
michael.klughardt@aufbaubank.de
http://www.aufbaubank.de

Registergericht: Amtsgericht Jena
Registernummer: HRA 102084
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 154 376 087

Herausgeber: Das vollständige
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