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Newsletter
Ausgabe 02/2007 |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhalten Sie einen weiteren Newsletter der Thüringer Aufbaubank. Schnell und
unkompliziert möchten wir Sie auf diesem Weg über Neues aus der Thüringer
Wirtschaftsförderung informieren. Natürlich freuen wir uns über Ihr Feedback! Sie
erreichen uns per Mail an newsletter@aufbaubank.de.
Möchten Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten, so können Sie sich hier abmelden.
Mit freundlichen Grüßen

Michael Klughardt
Pressesprecher |
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INHALT |
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Neue
Bürgschaftsrichtlinie in Kraft |
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Für die Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank gilt seit dem 5.
November eine neue Bürgschaftsrichtlinie.
Verbürgt werden können Erstinvestitionen, Ersatzinvestitionen, Betriebsmittel und Avale
mit bis zu 80 Prozent der Kreditsumme. Zielgruppe der TAB-Bürgschaften sind die
gewerbliche Wirtschaft und Freiberufler. Bei Erstinvestitionen kann die Thüringer
Aufbaubank ab sofort wieder Bürgschaften von 1 Mio. bis 2,5 Mio. Euro übernehmen (verbürgte
Kreditsumme 1,25 bis 3,125 Mio. Euro), für darunter liegende Beträge (bis 1 Mio. Euro) ist die
Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) zuständig.
Bei Ersatzinvestitionen, Betriebsmitteln und Avalen sind gegenwärtig nur Bürgschaften
bis 1,5 Mio. Euro möglich.
Mit Erstinvestitionen sind lt. EU-Definition beispielsweise Investitionen in die Errichtung neuer
Betriebsstätten, die Erweiterung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte oder
die Diversifizierung der Produktion in neue zusätzliche Produkte gemeint.
Bürgschaften für Erstinvestitionen müssen - wie z.B. GA-Zuschüsse auch - vor
Projektbeginn beantragt werden; die Thüringer Aufbaubank muss vorher schriftlich die
Förderwürdigkeit bestätigen.
TAB-Link: Programmtext Bürgschaften im Internet
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GFAW berät zu
ESF-finanzierten Förderprogrammen |
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Mit Beginn der 4. Förderperiode stehen dem Freistaat Thüringen
630 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Das Operationelle
Programm und die neuen Richtlinien sind für die Umsetzung der Arbeitsmarkt- und
Berufsbildungspolitik in Thüringen die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen mbH (GFAW), eine
Tochter der Thüringer Aufbaubank, bietet zunächst bis zum 31.12.2007 zu ihren
verschiedenen Förderschwerpunkten spezielle Informationsveranstaltungen an.
Hier die Themen:
allgemeine Hinweise zur ESF-Förderung
Berufsvorbereitung
Berufsausbildung
berufliche Weiterbildung
Integration und Beschäftigungsfähigkeit
Beschäftigungsförderung
Existenzgründung und Gründungsbegleitung
Beschäftigung
Transnationale und interregionale Partnerschaften
Netzwerke
Interessenten können sich auf der GFAW-Homepage bis 31. Dezember anmelden.
www.gfaw-thueringen.de
Natürlich steht das Servicecenter der GFAW in Erfurt auch für eine persönliche Beratung
zur Verfügung.
Tel.: 0361 2223 0
Fax: 0361 2223 17
servicecenter@gfaw-thueringen.de |
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Neue Förderstrukturen in
der Technologieförderung ab 2008 |
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TAB übernimmt Begutachtungsmanagment
In der Landestechnologieförderung wird es 2008 nur noch drei Förderrichtlinien geben -
eine Verbundrichtlinie, eine Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung und
eine Richtlinie "Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung".
Die neue Verbundrichtlinie wird die Förderung von technologieorientierten
Verbundprojekten sowie innovativen Netzwerken und Clustern regeln. In der
einzelbetrieblichen Förderung wird die Technologieförderung für die gewerbliche
Wirtschaft, der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und der Technologie- und
Gründerzentren zusammengefasst.
Die Richtlinie zur Förderung von Personal in FuE fasst das bisherige
"Thüringen-Stipendium" und die Förderung von Innovationsassistenten zusammen -
neu hinzukommen soll ein "Thüringen-Stipendium Plus". Dabei wird die
Personalförderung eines Studenten oder Doktoranden mit der Förderung eines
Innovationsassistenten kombiniert. Ein weiterer Förderschwerpunkt wird der Austausch von
FuE-Personal zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen/Hochschulen sein.
Die Richtlinien treten in Kraft, sobald sie von der Europäischen Kommission notifiziert
worden sind.
Die Technologieförderung wird ab 2008 noch stärker bei der Thüringer Aufbaubank (TAB)
gebündelt. Ein Schritt dazu ist die Übernahme des Begutachtungsmanagements von der
THÜRINGEN innovativ GmbH. Für unsere Kunden ergeben sich transparentere Verfahren mit
eindeutigen Ansprechpartnern - die TAB wird ihrer Rolle als Projektträger des Freistaates
Thüringen gerecht.
Die Verbundförderung und die einzelbetriebliche Technologieförderung wird zu einem
großen Teil über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert (EFRE);
die Förderung von Personal in FuE über den Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ihre Ansprechpartnerinnen in der TAB:
Kornelia Gramann Tel: 0361 - 7447 175
Cornelia Neubauer Tel: 0361 - 7447 143
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Sprechtage der TAB in den
Regionen |
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Die Kundencenter der TAB nehmen an zahlreichen Sprechtagen und Veranstaltungen in
den Thüringer Regionen teil. Eine Übersicht
finden Sie hier. |
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IMPRESSUM |
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Registergericht:
Amtsgericht Jena
Registernummer: HRA 102084
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 154 376 087
Herausgeber: Das vollständige Impressum
| Für Sie vor
Ort: Die TAB-Kundencenter |
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