Kleines Lexikon der Förderpraxis

Glossar

ist das Einstehen für Verbindlichkeiten. Der Zuwendungsempfänger und i. d. R. die Gesellschafter haften persönlich für die zweckgerechte Verwendung des Investitionszuschusses entsprechend der Bedingungen des Zuwendungsbescheides, einschließlich der Bedingungen lt. Anlagen zum Zuwendungsbescheid.

Kundenbetreuung der Thüringer Aufbaubank (auf dem Bild sehen Sie fünf Mitglieder des Beratungsteams)
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