27.12.2011
Neue GRW-Richtlinie des Freistaates Thüringen ab 2012
In Thüringen gilt ab 1. Januar 2012 eine neue Förderrichtlinie für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Die Anpassungen betreffen den Teil 1 Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe.
Der Grund für diese Entscheidung: Die Landesregierung wird die anhaltend hohe Investitionsbereitschaft der Thüringer Unternehmen auch zukünftig mit allen verfügbaren Mitteln unterstützen. Die außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Investitionszuschüssen macht aber eine Anpassung der GRW-Förderbedingungen für das Jahr 2012 unumgänglich. Angesichts der begrenzten Mittel können nicht alle Antragsteller damit rechnen, einen Zuschuss zu erhalten.
Hier die wichtigsten Änderungen:
Gern beraten Sie unsere Kundencenter zu den aktuellen Änderungen der GRW-Förderung.
Zum Programm GRW
Der Grund für diese Entscheidung: Die Landesregierung wird die anhaltend hohe Investitionsbereitschaft der Thüringer Unternehmen auch zukünftig mit allen verfügbaren Mitteln unterstützen. Die außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Investitionszuschüssen macht aber eine Anpassung der GRW-Förderbedingungen für das Jahr 2012 unumgänglich. Angesichts der begrenzten Mittel können nicht alle Antragsteller damit rechnen, einen Zuschuss zu erhalten.
Hier die wichtigsten Änderungen:
- Die Errichtung einer neuen Betriebsstätte durch ein in Thüringen bereits ansässigen Unternehmen wird der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte förderrechtlich gleichgestellt.
- Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt zu 25 % oder mehr beteiligt ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen sowie Investitionen in die Diversifizierung der Produktion bzw. die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte in Thüringen können eine Basisförderung sowie Zuschläge (max. 15 %) gemäß dem geltenden Zuschlagsystem erhalten. Das Zuschlagsystem wird auf drei Kriterien (Beschäftigung, Innovation, Unternehmen) reduziert. Die erreichbaren Zuschläge werden auf 5 % pro Kriterium angehoben.
- Die Basisförderung beträgt für kleine und mittlere Unternehmen 12,5 % und für große Unternehmen 10 %.
- Eine wiederholte Förderung ist nur möglich, wenn im Rahmen des Zuschlagsystems mindestens ein Zuschlag zur Basisförderung gewährt werden kann.
- Ein verbindliches Reporting-System, das sicherstellen soll, dass 2012 nicht genutzte Bewilligungsbescheide von Unternehmen für andere Projekte und andere Unternehmen genutzt werden können, wird eingerichtet.
Gern beraten Sie unsere Kundencenter zu den aktuellen Änderungen der GRW-Förderung.
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