03.09.2012

Neue Förderrichtlinie im Programm Thüringen-Invest

Das Programm Thüringen-Invest bietet kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründern in Thüringen viele Möglichkeiten. Ein Zuschuss von bis zu 20.000 Euro für Investitionsvorhaben kann mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 100.000 Euro samt 50%iger Haftungsfreistellung für die Hausbank kombiniert werden.
Mit einer neuen Förderrichtlinie 2012 wurde das Programm weiter verbessert. Neben den bereits förderfähigen Investitionen mit Schaffung neuer Vollzeitarbeitsplätze oder Existenzgründungen werden auch die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen und Neuinvestitionen im Rahmen einer Übernahme eines bestehenden Thüringer Unternehmens (Unternehmensnachfolge) mit Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze unterstützt. Der Kreis der förderfähigen Branchen wurde zudem um die Kreativwirtschaft erweitert. Nicht mehr gefördert werden Investitionsvorhaben zur Schaffung von Ausbildungsplätzen. Die neue Richtlinie trat am 30. August in Kraft.
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Zentrale der Thüringer Aufbaubank in Erfurt
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