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Glossar
Kleines Lexikon der Förderpraxis

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1. Abrufantrag
i. d. R. formgebundener Antrag zum Abruf bewilligter Fördermittel. Die Zuwendung darf nicht eher abgefordert werden, als sie für Zahlungen im Sinne des Zuwendungsbescheides benötigt wird
 
2. ANBest. (Allgemeine Nebenbestimungen)
Allgemeine Nebenbestimmungen zur Gewährung von Investitionszuschüssen sind rechtsverbindlicher Bestandteil eines Förderbescheides bzw. Darlehensvertrages, die beim Einsatz öffentlicher Fördermittel zu beachten sind.

Siehe auch:

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) [PDF]

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten) [PDF]

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) [PDF]

 
3. Anlagevermögen
auch Sachanlagevermögen genannt, bezeichnet in der Bilanz alle auf der Aktivseite befindlichen, zur dauernden Nutzung (Geschäftsbetrieb) bestimmten Vermögensgegenstände, z. B. Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Rechte und Patente
 
4. Antragstellung, fristgerechte
die Einreichung des formgebundenen oder formlosen Antrages vor Beginn der Investition oder des Projektes ist die Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Fördermittel. In einigen Fällen darf erst nach Bewilligung des Zuschusses mit der Investition begonnen werden.
 
5. Aval
Bankbürgschaft durch Gewährung eines Bankkredits, bei dem die Bank für Kundenverpflichtungen Bürgschaft leistet, Garantien gewährt.
 

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