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Förderprogramme
Agrarinvestitionsförderungsprogramm Thüringen (AFP 2007)
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Was wird gefördert |
Unser Tipp: Stellen Sie Ihre Anträge zum AFP online und nutzen Sie hierfür unser Online-Portal! Zum Portal: https://portal.aufbaubank.de
Die Änderung der Förderrichtlinie ist zum 01.06.2010 in Kraft getreten.
Neuer Fördergegenstand "Investitionen in die Milchviehhaltung"
Im Zusammenhang mit der Richtlinienänderung zum AFP möchten wir Sie über folgende Regelungen informieren.
Investitionen im Bereich der Milchviehhaltung werden nach den verbesserten Konditionen nur gefördert wenn
- das Mindestinvestitionsvolumen 150.000 € beträgt und
- im Rahmen des Betriebsratings in der Summe der Boniturnoten ein Wert von > 10 bis </= 35
erreicht wird. In diesem Fördergegenstand können Investitionen, die nur mittelbar der Milchproduktion zuzuordnen sind gefördert werden, wenn das Antrag stellende Unternehmen eine der nachfolgenden betriebswirtschaftlichen Ausrichtungen nachweist (BWA):
- 4110/4120
- 7110/7210
- 8110/8120
Unternehmen die eine andere BWA haben, können nur unmittelbare Investitionen in die Milchproduktion (Melkanlage, Stallausrüstung usw.) in diesem Programmteil gefördert bekommen.
Folgende Investitionen sind grundsätzlich in diesem Fördergegenstand nicht förderfähig.
1. Maschinen ohne direkten Bezug zur Milchviehhaltung*
- Radlader,
- Frontlader,
- Teleskoplader,
- Reinigungsmaschinen (Kärcher)
- Ausrüstung zur Getreidelagerung, einschließließlich Reinigung/Trocknung
2. Bauinvestitionen ohne direkten Bezug zur Milchviehhaltung*
- Hofbefestigungen,
- Einzäunungen/Einfriedungen,
- Bepflanzungen,
- Getreidelagerung, einschl. Reinigung/Trocknung
Soweit die o. g. Bauinvestitionen innerhalb eines Projektes zum Bau eines Milchviehstalles gehören, sind sie im Rahmen des Gesamtprojektes mit den Konditionen des Landesprogramms Zukunft Milch förderfähig.
* Bei dem "direkten Bezug zur Milchviehhaltung" geht es nicht um die einzelne Investitionsmaßnahme (Maschine wird nur in der Milchproduktion eingesetzt oder bei baulichen Anlagen ist in der Betriebsstätte nur Milchproduktion) sondern darum, dass generell eine klare und vollständige Abgrenzung von solchen Investitionen, z. B. flexibel einsetzbaren Maschinen oder zur allgemeinen Nutzung bestimmter baul. Anlagen, nicht möglich ist.
Investitionen in spezialisierten Färsenaufzuchtbetrieben sind in dem Fördergegenstand förderfähig, wenn eine eindeutige Zuordnung zur Milchproduktion erfolgen kann (klare Abgrenzung zur Mast) und der überwiegende Teil der Färsen in Thüringen abgesetzt wird (> 2/3). Ob die Tiere dabei in das Eigentum des Betriebes übergehen oder als Pensionstiere gehalten werden ist unrelevant, da im HIT gegebenenfalls nachvollziehbar ist, wann sich die Tiere wo befanden.
Neuer Zuwendungsempfänger für Investitionen in die Landwirtschaftliche Urproduktion
Mit der Änderung der Förderrichtlinie können zukünftig auch große Unternehmen (außerhalb der Schwellenwerte der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission Kleinstunternehmen, klein oder mittlere Unternehmen/KMU) gefördert werden. Für diese reduziert sich der Fördersatz in den verschiedenen Fördergegenständen der landwirtschaftlichen Urproduktion jeweils um 5 %.
Gegenstand der Förderung
Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die der
- Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von Anhang-I-Erzeugnissen dienen,
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dienen
- Verbesserung des Tierschutzes und der Tierhygiene dienen
- Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten dienen
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen
- Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft
- Aufwendungen für Architektur- und Ingenieurleistungen (in begrenztem Umfang)
Aufwendungen für die Betreuung von Investitionsvorhaben sind ab einem förderfähigen baulichen Investitionsvolumen von mehr als 100.000 EUR zuwendungsfähig.
- Patentrechten und Lizenzen (in begrenztem Umfang)
Eingeschränkt förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Bereichen mit betrieblichen Referenzmengen (gilt nicht für Investitionen der Milcherzeugung)
- Biogasanlagen
- Investitionen zur Schaffung von Lagerraum für flüssige Wirtschaftsdünger (Ermittlung von Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger http://www.tll.de/ainfo/prog/lagerka09.xls)
- Investitionen in die Tierproduktion, die zur Ausweitung betrieblicher Produktionskapazitäten führen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Produktionsrechten und Gesellschaftsanteilen, Tieren, Pflanzrechten oder Pflanzen (Ausnahme Anlage von Dauerkulturen)
- Ersatzinvestitionen
- Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft
- laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten
- Umsatzsteuer
- Eigenleistungen
- Wirtschaftsgüter, die von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen erworben werden
- Investitionen in Landankauf, Wohnungen und Verwaltungsgebäude (außer Fotovoltaikanlagen auf Verwaltungsgebäuden)
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Wer wird gefördert |
Die Förderung ist möglich für
- Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind sowie bei Geltung geänderter Förderkonditionen Unternehmen, die der Abgrenzung KMU nicht entsprechen, wenn
- deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin bestehen, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen,
- deren Umsätze aus der Tierhaltung mehr als 25 % betragen unabhängig von der Flächengröße und
die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten.
- Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
- Diversifizierung
Hier können KMU, Nicht KMU sowie bei landwirtschaftlichen Einzelunternehmen, die Inhaber dieser Unternehmen, deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige Zuwendungsempfänger sein. Ausgeschlossen von der Förderung sind
- Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25% des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der beruflichen Fähigkeiten
- grundsätzlich eine Buchführung für mindestens drei Jahre vorliegt
- Vorlage eines Investitionskonzeptes zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Investition
- Erfolgreiches Betriebsrating
Für Ihr erforderliches Rating verwenden Sie bitte das von der TLL zur Verfügung gestellte Programm: http://www.tll.de/ainfo/html/rating.htm
- Investitionsort muss in Thüringen liegen
- Umsetzung der vergaberechtlichen Bestimmungen
- Bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks ist die Vergabe-Mittelstandsrichtlinie in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten (ThürStAnz 28/2004, letzte Änderung ThürStAnz 10/2009 vom 09.03.2009). Absenkung der Schwellenwerte
- VOB/A - bis 100.000 EUR Auftragswert - freihändige Vergabe zulässig
- VOB/A - bis 1.000.000 EUR Auftragswert - beschränkte Ausschreibung
- VOL/A - bis 100.000 EUR Auftragswert - freihändige Vergabe zulässig
- VOL/A - bis 100.000 EUR Auftragswert - beschränkte Ausschreibung
- Wir möchten darauf hinweisen, dass die TAB nicht die Funktion einer Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A hat.
- Kontaktadresse der Auftragsberatungsstelle entsprechend der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie
Auftragsberatungsstelle Thüringen e.V. Weimarische Straße 45 99099 Erfurt
Telefon: (0361) 34 84 -112/114/116 Telefax: (0361) 34 84 – 350 E-Mail: ABSTTHUER@ERFURT.IHK.de Internet: http://www.erfurt.ihk.de Geschäftsführer: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Peinelt Existenzgründung
Für Unternehmen, die während eines Zeitraumes von höchstens zwei Jahren vor Antragstellung gegründet wurden und die auf eine erstmalige selbstständige Existenzgründung zurückgehen, gelten folgende Maßgaben:
- statt des Betriebsratings ist ein angemessener Kapitalanteil am Unternehmen und ein Finanzierungsanteil am zu fördernden Vorhaben von mindestens 10 % einzusetzen
- die Wirtschaftlichkeit der durchzuführenden Maßnahmen durch eine differenzierte Planungsrechnung nachzuweisen
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Wie viel wird gefördert |
Für Investitionen in die
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Mindestinvestitionssumme: 20.000 EUR Fördersatz*: 25 % (Nicht-KMU 20 %)
- Verbesserung des Tierschutzes und der Tierhygiene
Mindestinvestitionssumme: 20.000 EUR Fördersatz*: 35 % (Nicht-KMU 30%) In begründeten Ausnahmefällen bei Gartenbaubetrieben Absenkung auf Mindestinvestitionssumme: 5.000 EUR Fördersatz*: 25 %
Investitionen der Bienenwirtschaft
Mindestinvestitionssumme: 5.000 EUR Fördersatz*: 25 %
Investitionen in die Milchviehhaltung
Investitionen in die Milchviehhaltung (einschließlich Kälber- und Jungrinderaufzucht) können bis zu einer Höhe von 5 Mio. EUR förderfähiges Investitionsvolumen mit einem Fördersatz von bis zu 40 % (Nicht-KMU 35 %) gefördert werden. Diese Obergrenze kann in den Jahren von 2007 bis 2013 höchstens einmal ausgeschöpft werden.
Investitionen zur Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten
Mindestinvestitionssumme: 10.000 EUR Fördersatz*: 25 %**
* Fördersatz bezogen auf die förderfähige Investitionssumme
** Hat die Investition die Stromproduktion für Dritte zum Gegenstand und wird die Vergütung für die Stromabgabe gemäß EEG vergünstigt, kann ein Zuschuss von bis zu 10 % der Bemessungsgrundlage und bis zu 100.000 EUR gewährt werden.
Die Förderung von Investitionen in die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Verbesserung des Tierschutzes und der Tierhygiene sowie der Bienenwirtschaft ist auf ein förderungsfähiges Investitionsvolumen von insgesamt 2,0 Mio. EUR, für Investitionen in die Milchviehhaltung nach den geänderten Konditionen auf 5,0 Mio. EUR begrenzt. Diese Obergrenze kann in den Jahren von 2007 bis 2013 jeweils einmal ausgeschöpft werden.
Die Verpflichtung zur Refinanzierung von Kapitalmarktdarlehen, die zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der förderfähigen Investition erforderlich sind, entfällt.
Der Gesamtwert aller einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen (für Investitionen in die Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten) darf 200.000 EUR bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen. Dabei sind die für die Diversifizierung gewährten Beihilfen und allen sonstigen De-minimis-Beihilfen zu summieren.
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Hinweis zu den Abrufanträgen
Nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Bestandteil Ihres Zuwendungsbescheides sind, sind wir als Bewilligungsbehörde berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern bzw. einzusehen sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass ab sofort mit jedem Abrufantrag neben den Originalbelegen auch eine Kopie dieser Originalbelege vorzulegen ist. Die Kopien verbleiben in der Thüringer Aufbaubank. Bitte sortieren Sie die kopierten Unterlagen in der gleichen Reihenfolge wie die Originalbelege.
Hinweis zur Anlage 1 zum Antrag AFP:
Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (BWA): http://www.tll.de/ainfo/bwa/bwa.php _______________________________________________________
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