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Förderprogramme
Wohnungsbauförderung - Thüringer Familienbaudarlehen
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Was wird gefördert |
Schaffung von eigengenutztem Wohnraum:
- Neubau und Ersterwerb (innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung) eines Eigenheimes/Eigentumswohnung in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost ,
- Zweiterwerb eines vorhandenen Eigenheims (Bestandserwerb),
- Ausbau oder Erweiterung mit Baukosten von mind. 25.000 EUR.
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Wer wird gefördert |
Bei Neubau und Ersterwerb eines Eigenheimes / einer Eigentumswohnung in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost:
- junge Ehepaare (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und keiner hat das 40. Lebensjahr vollendet),
- Haushalte mit einem Kind,
- Haushalte ab zwei Haushaltsmitgliedern, von denen mind. einer mit einem Grad von 50 schwerbehindert ist.
Bei Neubau und Ersterwerb eines Eigenheimes / einer Eigentumswohnung:
- Haushalte mit mind. zwei Kindern,
- Haushalte ab zwei Haushaltsmitgliedern, von denen mind. einer mit einem Grad von 50 schwerbehindert ist.
Bei Bestandserwerb sowie Ausbau/Erweiterung:
- keine Einschränkungen hinsichtlich der im Haushalt lebenden Personen.
Gefördert werden Haushalte, deren Einkommen die Grenzen des § 9 WoFG um nicht mehr als 60 % überschreiten.
Jährliches Haushaltsbruttoeinkommen (Richtwert):
1-Personen-Haushalt EUR 28.400 2-Personen-Haushalt EUR 42.100 3-Personen-Haushalt EUR 51.500 4-Personen-Haushalt EUR 60.900 5-Personen-Haushalt EUR 70.200
jede weitere Person EUR 9.370 zusätzlich je Kind EUR 1.140
Diese Angaben entsprechen einem Musterhaushalt. Daher kann je nach persönlichen Verhältnissen auch bei einem höheren Haushaltsbruttoeinkommen die Grenze eingehalten werden.
Die Antragsannahme und die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt durch die Mitarbeiter des zuständigen Landratsamtes / der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Gebiet sich die Immobilie befindet.
Bei der Thüringer Aufbaubank berät Sie gern Detlef Stapf (Tel. 0361/7447-119 bzw. wobau_info@aufbaubank.de)
Fördervoraussetzungen:
- Darlehen vor Baubeginn oder Abschluss des Vertrages beantragen
- Mindesteigenleistung von 20 %
- Darlehen nicht in Kombination mit KfW-Wohneigentumsprogramm möglich
- Kombination mit dem Förderprogramm Wohneigentum in der Stadt, anderen KfW- und kommunalen Fördermitteln möglich
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Wie viel wird gefördert |
Mit einem nachrangig zu besichernden Darlehen aus dem Thüringer Familienbaudarlehen können Sie zinsgünstig die Eigenheimfinanzierung Ihrer Hausbank ergänzen. Wir stellen Ihnen mit dem Darlehen 30 % der Gesamtkosten zur Verfügung:
- max. 100.000 EUR
- mind. 15.000 EUR
und bieten mit Unterstützung der KfW und des Freistaates Thüringen folgende Konditionen:
- fester Zinssatz für 10 Jahre (siehe Download/Konditionen)
- Tilgung 1,7 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab zweitem Jahr (Neufestsetzung nach 10 Jahren).
Die Thüringer Aufbaubank verbilligt die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW Förderbank zusätzlich.
Alternativ zum erststelligen Hausbankdarlehen können wir Ihnen auch ein vorrangiges TAB-Darlehen zu folgenden Konditionen gewähren:
- fester Zinssatz wahlweise für 5 oder 10 Jahre (siehe Download/Konditionen)
- Tilgung wahlweise 1 % oder 2 % ab zweitem Jahr
Voraussetzungen für ein vorrangiges TAB-Darlehen:
- nur in Kombination mit dem Thüringer Familienbaudarlehen möglich
- Mindesteigenleistung von 20 %
 04. Februar 2008 Interview mit dem TAB-Vorstand Michael Schneider zum neuen Programm "Thüringer Familienbaudarlehen" [MP3 3,52 MB]
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WOBAUFÖRDERUNG |

Die Ansprechpartner der Landratsämter und kreisfreien Städte finden Sie hier....mehr
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Bauland in Thüringen |

| mehr Informationen:
www.leg-bauland.de
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