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Förderprogramme
Wohnungsbauförderung - Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen
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Was wird gefördert |
Modernisierung- u. Instandsetzung von Mietwohnungen
Zu Fragen der Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar (Tel. 0361 / 377 372 77).
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Wer wird gefördert |
Natürliche und juristische Personen des privaten u. öffentlichen Rechts als Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen.
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Wie viel wird gefördert |
Entsprechend dem baulichen Zustand der Wohnungen bis zu 600 Euro je m² Wohnfläche.
Förderart:
Baudarlehen
Zins:
vom Tag der Auszahlung an bis 31.12.2020 jährlich 1 %
nach Ablauf der Zinsbindungsfrist Erhöhung auf max. 6 %, die sich
- an der wirtschaftlichen Lage des Bewilligungsempfängers;
- an der Wirtschaftlichkeit des Förderobjektes und
- an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung
orientiert.
Tilgung:
- bis 30.09.2011 tilgungsfrei
- ab 01.10.2011 jährlich 3,5 %
Antragsvordrucke sind im Internet unter http://www.thueringen.de/de/tlvwa/service/content.html erhältlich.
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