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Förderprogramme
Wohnungsbauförderung - Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen

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Was wird gefördert

Modernisierung- u. Instandsetzung von Mietwohnungen

Zu Fragen der Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar (Tel. 0361 / 377 372 77).
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Wer wird gefördert

Natürliche und juristische Personen des privaten u. öffentlichen Rechts als Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen.
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Wie viel wird gefördert

Entsprechend dem baulichen Zustand der Wohnungen bis zu 600 Euro je m² Wohnfläche.

Förderart:

Baudarlehen

Zins:

vom Tag der Auszahlung an bis 31.12.2020 jährlich 1 %

nach Ablauf der Zinsbindungsfrist Erhöhung auf max. 6 %, die sich
  • an der wirtschaftlichen Lage des Bewilligungsempfängers;
  • an der Wirtschaftlichkeit des Förderobjektes und
  • an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung
orientiert.

Tilgung:
  • bis 30.09.2011 tilgungsfrei
  • ab 01.10.2011 jährlich 3,5 %
Antragsvordrucke sind im Internet unter http://www.thueringen.de/de/tlvwa/service/content.html erhältlich.
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Downloads
Alle Downloads für dieses Förderprogramm zusammengefasst
WBF_Modern_Miet - gesamt [zip | 595.5 kB]
Downloads für dieses Förderprogramm
Wohnungsbauförderung – Förderrichtlinie Mietwohnungsmodernisierung 2010 [pdf | 53.7 kB]
Wohnungsbauförderung - Förderrichtlinie Mietwohnungsmodernisierung 2009 [pdf | 591.3 kB]

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